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Schulnetzplan der Berufsbildenden Schulen für den Kreis Weimarer Land von 2008/2009 bis 2011/2012

1. Ziel des Schulnetzplanes

Der Kreistag hatte mit Beschluss. Nr. 205-XXIV/07 die Fortschreibung des Schulnetzplanes für den Kreis Weimarer Land von 2007/2008 bis 2011/2012 für die allgemeinbildenden Schulen beschlossen.

Die Beschlussfassung der Berufsbildenden Schulen wurde um ein Jahr verschoben, da
- das Thüringer Kultusministerium und der Thüringer Landkreistag ein Gutachten zu den Berufsbildenden Schulen in Auftrag gegeben hat, welches seit Juni 2007 den Schulträgern vorliegt und
- die Schülerzahlen in den Berufsbildenden Schulen bis zum Schuljahr 2009/2010 auf die Hälfte absinken werden.

Da die Schulart Berufsbildende Schulen sehr differenziert bezüglich der Schulformen und der Berufsfelder bzw. Berufe ist, setzt sich das Schüleraufkommen einer Berufsbildenden Schule über die Kreisgrenzen hinaus, zusammen. In einzelnen Berufsfeldern werden sogar Landesfachklassen für alle Schüler des Freistaates Thüringen gebildet. Daraus abzuleiten ist der Fakt, dass größere Städte mit einer zentralen Lage einen erheblichen Standortvorteil haben. Diese Standortvorteile resultieren aus dem größeren Schüleraufkommen im eigenen Bereich und durch die gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Trotzdem sollte im Kreis auch weiterhin eine Berufsbildende Schule angeboten werden, um ein kommunal ausgeglichenes Bildungsangebot im Kreis Weimarer Land anbieten zu können.

2. Grundlagen der Schulnetzplanung

Neben den im Beschluss 2005-XXIV/07 angegebenen Grundlagen der Schulnetzplanung sind bei den Berufsbildenden Schulen noch andere Einflussfaktoren zu berücksichtigen.

2.1. Thüringer Schulgesetz (ThürSchG)
Nach § 8 Thüringer Schulgesetz (ThürSchG) vom 6. August 1993 (GVBl. S. 445), in seiner aktuellen Fassung, ist festgelegt, welche Schulformen zu einer Berufsbildenden Schule gehören.

Im Einzelnen heißt es dazu:
§ 8 Schulformen der Berufsbildenden Schulen

(1) Formen der Berufsbildenden Schulen sind:
- die Berufsschule,
- die Berufsfachschule,
- die Höhere Berufsfachschule,
- die Fachoberschule,
- das berufliche Gymnasium,
- die Fachschule und
- Berufsbildende Schulteile/Klassen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderberufsschulen.

(2) Die Berufsschule führt in Teilzeitunterricht im Rahmen der dualen Berufsausbildung gemeinsam mit der betrieblichen oder der außerbetrieblichen Ausbildung zu beruflichen Qualifikationen. Der Unterricht an der Berufsschule kann an einzelnen Unterrichtstagen oder als Blockunterricht erteilt werden. Das erste Ausbildungsjahr kann auch als Berufsgrundbildungsjahr in schulischer Form (Vollzeitunterricht) oder in kooperativer Form (Teilzeitunterricht) absolviert werden. Die Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen im Berufsschulabschluss sowie ausreichende Fremdsprachenkenntnisse führen zum Erwerb eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschlusses. Schüler mit Realschulabschluss können mit dem Besuch der Berufsschule neben der beruflichen Qualifikation zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben.

(3) Das Berufsvorbereitungsjahr in schulischer oder kooperativer Form ermöglicht Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses; es wird den Lernvoraussetzungen der Jugendlichen entsprechend differenziert angeboten.

(4) Die einjährige Berufsfachschule in schulischer oder kooperativer Form ermöglicht Jugendlichen mit Hauptschulabschluss, die zu Beginn der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsver-hältnis nicht nachweisen, den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation. Die zwei- oder dreijährige Berufsfachschule führt im Anschluss an den Hauptschulabschluss in Vollzeitunterricht bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen zu einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss und zu beruflichen Qualifikationen oder Teilqualifikationen.

(5) Die zwei- oder dreijährige Höhere Berufsfachschule führt im Anschluss an den Realschulabschluss zu einer beruflichen Qualifikation; es kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.

(6) Die Fachoberschule führt im Anschluss an den Realschulabschluss in einem zweijährigen Vollzeitbildungsgang zur Fachhochschulreife. Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung treten unmittelbar in die zweite Hälfte des Bildungsganges ein. Für einzelne Fachrichtungen kann die Eignung der Bewerber durch eine Aufnahmeprüfung festgestellt werden.

(7) Das berufliche Gymnasium führt im Anschluss an den Realschulabschluss in einem dreijährigen Bildungsgang mit den Klassenstufen 11, 12 und 13 zur allgemeinen Hochschulreife. § 7 Abs. 2, 4 und 5 gilt entsprechend. Nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums kann ein Schüler in die Klassenstufe 12 des beruflichen Gymnasiums eintreten; der Eintritt in die Klassenstufe 11 ist freiwillig, ihr Besuch wird auf die höchstens vierjährige Verweildauer in der Oberstufe nicht angerechnet. Am beruflichen Gymnasium können doppelt qualifizierende Bildungsgänge eingerichtet werden, die neben dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu einer beruflichen Qualifikation führen; die Bildungsgänge schließen mit zwei getrennten Prüfungen ab.

(8) Die Fachschule vermittelt aufbauend auf dem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung eine vertiefte berufliche Weiterbildung sowie allgemeinbildende Kenntnisse. Bei technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen ist vor Aufnahme der Ausbildung eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nachzuweisen; eine entsprechende Berufstätigkeit kann auch während der Ausbildung als Praktikum abgeleistet werden, wodurch sich die Ausbildung entsprechend verlängert. Die Berufsausbildung kann durch eine ausreichende einschlägige Berufstätigkeit ersetzt werden. Es kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre; Ausnahmen sind möglich. Für einzelne Fachrichtungen kann die Eignung der Bewerber durch eine Aufnahmeprüfung festgestellt werden.

(9) Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Berufsbildenden Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, besuchen die Berufsbildenden Einrichtungen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Näheres regelt das Thüringer Förderschulgesetz.

(10) Die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen für die Schulformen der Berufsbildenden Schulen werden ebenso mit den dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschlüssen erfüllt. Näheres zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Berufsbildende Schule sowie zu der Ausbildungsdauer, zu den Leistungsvoraussetzungen und zu den jeweiligen Abschlussprüfungen wird durch Rechtsverordnung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums geregelt. Soweit im Rahmen der Fachaufsicht andere Ministerien beteiligt sind, werden die Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen."

2.2. Gutachten über die Entwicklung der Berufsbildenden Schulen
Weitere Faktoren wurden im Gutachten über die Entwicklung der Berufsbildenden Schulen durch die Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität Erfurt und der Schulentwicklungsplaner der Projektgruppe Bildung und Region Bonn für den gesamten Freistaat und auch für einzelne Regionen und Berufsbildende Schulen untersucht.

Diese Faktoren wären im Einzelnen:
  • Strukturelle Lage und Bildungsregionen
  • Demographische Entwicklungslinien und Prognose der Schülerzahlen
  • Schulangebot und Schulstruktur in Thüringen sowie Rahmenbedingungen des künftigen Raumbedarfs
  • Gewichtsfaktoren der voraussichtlichen Nachfrage berufsschulischen Bildungs- und Ausbildungsgänge
2.3. Regelmäßige Fortschreibung der Statistik über die Schülerentwicklung und Raumsituation im Kreis Weimarer Land durch den Schulträger

Durch die regelmäßige Erfassung und Auswertung der Schülerdaten aller Schularten im Kreis Weimarer Land seit Schuljahr 1993/ 1994 können spezifische Aussagen über die Entwicklung der Schülerzahlen gemacht werden.

Gleichzeitig ist es möglich aus der Analyse der Schüler- und Klassenzahlen der allgemeinbildenden Schulen auf
  • die Schülerentwicklung in den Berufsbildenden Schulen Schlüsse zu ziehen und
  • den notwendigen Raumbedarf sowie den Bedarf an materiell-technischen Grundvoraussetzungen Einfluss zu nehmen.

3. Grundprämissen aus dem Gutachten über die Entwicklung der Berufsbildenden Schulen

3.1. Strukturelle Lage und Bildungsregionen
Die demographischen Entwicklungen seit Anfang der 90er Jahre stellen in allen neuen Bundesländern Schulpolitik und Schulentwicklung vor nachhaltig wirksame Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung eines differenzierten und wohnortnahen Schulangebots. Ein Geburten- und nachfolgend ein Schülerrückgang um bis zu 60% traf ab Mitte der 90er Jahre zunächst die Grundschulen, ab Beginn des Jahres 2000 die Regelschulen und Gymnasien. Ab 2008 sind von dem Rückgang massiv die Berufsbildenden Schulen betroffen. Dieser Schülerrückgang in Größenordnungen führt zu den 2 Fragen,
  • wo- unter Beachtung von Mindestgrößen bei der Klassenbildung Angebotskonzentrationen vertretbar sind bzw.
  • welcher Grad an Differenzierung im Unterrichtsangebot einzelner Bildungsgänge sowie zwischen einzelnen Bildungsgängen sinnvoll und erforderlich ist.
Das Standortangebot der staatlichen Berufsbildenden Schulen ist durch einen unterschiedlich weit gediehenen Konzentrationsprozess gekennzeichnet:
  • In 7 Landkreisen und 1 Stadtkreis ist das Angebot an einem Standort in einer Schule konzentriert.
  • In 5 Land- und 5 Stadtkreisen ist das Angebot an einem Standort konzentriert, jedoch wird am Standort ein Mehrfachangebot Berufsbild. Schulen vorgehalten.
  • In 6 Landkreisen ist das Angebot auf mehrere Standorte verteilt, wobei in der Regel nur eine Schule vorgehalten wird (z.B. auch im Kreis Weimarer Land).
Mit einem Mehrfachangebot an Berufsbildenden Schulen geht eine Differenzierung nach Typen einher.

Die Differenzierung erfolgt in folgenden Typen:
- Gewerblich;
- Technisch;
- Wirtschaft & Verwaltung;
- Ernährung & Hauswirtschaft sowie Gesundheit & Soziales

Trotz dieser Typisierung gibt es auch in unmittelbarer Nähe (z.B. benachbarte Kreise bzw. Kreisfreie Städte) Standortdopplungen. Deshalb empfiehlt das Gutachten, dass im Freistaat Thüringen 6 Bildungsregionen zu bilden sind, in denen sich Schulträger, Schulämter sowie Innungen und Kammern zusammensetzen und Dopplungen abbauen.

Diese 6 Bildungsregionen sind:
  1. NORD mit den Landkreisen Eichsfeld, Unstrut- Hainich und Kyffhäuser(zur Zeit 8 staatliche und 14 private Schulen)
  2. WEST mit dem Stadtkreis Eisenach und den Landkreisen Wartburgkreis u. Gotha (zur Zeit 7 staatliche und 6 private Schulen)
  3. SÜD mit dem Stadtkreis Suhl und den Landkreisen Schmalkalden- Meiningen, Ilmkreis und Sonneberg (zur Zeit 9 staatliche und 7 private Schulen)
  4. OST mit dem Stadtkreis Gera und den Landkreisen Altenburger Land und Greiz (zur Zeit 12 staatliche und 14 private Schulen)
  5. MITTE-OST mit den Stadtkreisen Jena und Weimar und den Landkreisen Weima-rer Land, Saale- Holzland und Saalfeld- Rudolstadt (zur Zeit 11 staatliche und 8 private Schulen)
  6. MITTE-WEST mit dem Stadtkreis Erfurtl und dem Landkreis Sömmerda (zur Zeit 8 staatliche und 15 private Schulen)
Die gebildeten Berufsbildungsregionen fassen Stadt- und Landkreise zusammen, damit auch künftig ein regional ausgewogenes und effizientes Angebot aller beruflichen Schulformen auch bei stark zurückgehenden Schülerzahlen möglich ist.
Bei der Bildung der Bildungsregionen ist man von gegenwärtig mindestens 10.000 Schülern ausgegangen und eine maximale Entfernung von 50 km. Wenn es die Tragfähigkeit zulässt, können die Regionen in Teilregionen aufgegliedert werden, um die Entfernungen zu reduzieren.

3.2. Demographische Entwicklungslinien und Prognose der Schülerzahlen Die Bevölkerungsentwicklung zeigt besonders in den neuen Bundesländern eine sinkende Tendenz.
Noch deutlicher wird der Rückgang, wenn man die Altersstrukturen berücksichtigt. Im Freistaat Thüringen stellt sich die Altersstruktur, wie folgt dar:

  Altersstruktur   Thüringen   Bundesrepublik
  Anteil der unter 15jährigen   10%   14%
  Anteil der 15 bis 25jährigen   13%   12%
  Anteil der 25 bis 65jährigen   56%   56%
  Anteil der über 65jährigen   21%   19%


Ein weiteres Problem stellen die Wanderungsbewegungen und -bilanzen im Freistaat Thüringen dar. Im Kreis Weimarer Land hatten wir bis 1999 - im Gegensatz zum Freistaat - eine Erhöhung der Bevölkerungszahlen. Seit 2000 gibt es jedoch in allen Landkreisen eine Wanderungstendenz, die sich im Weimarer Land auf ein jährliches Mittel von 430 Auswanderern eingepegelt hat. Lediglich in den größeren Städten ist noch ein positiver Trend zu verzeichnen.

Daraus ergibt sich in den nächsten 10 Jahren für den Freistaat folgendes Bild:
  • die mittlere Jahrgangsbreite der 6-10jährigen Grundschüler wird sich um - 2% geringfügig rückläufig stabilisieren,
  • die mittlere Jahrgangsbreite der 10-16jährigen Sekundarschüler (Regelschule und Gymnasium) wird sich um +6% ansteigend stabilisieren.
  • die mittlere Jahrgangsbreite der 16-19jährigen Berufsschüler wird sich um -52% dramatisch reduzieren.
Die im Folgenden dargestellte Übersicht zeigt die Prognose der Schülerentwicklung der 16-19jährigen Schüler für die Bereiche Stadt Weimar und Kreis Weimarer Land.

Ein ähnliches Bild ergibt sich auch für den Freistaat Thüringen insgesamt.

3.3. Schulangebot und Schulstruktur in Thüringen sowie Rahmenbedingungen des künftigen Raumbedarfs
Im Freistaat Thüringen werden im Bereich des berufsbildenden Schulwesens 55 staatliche Schulen und 63 Schulen in freier Trägerschaft unterhalten. Die 55 staatlichen Schulen werden von 73.748 Schülern und die 63 Schulen in freier Trägerschaft von 11.145 Schülern besucht. Die staatliche Schule hat gegenwärtig im Mittel 1.341 Schüler, der Schulstandort in freier Trägerschaft nur 177 Schüler.

Die Schülerzahlen haben sich insgesamt in den letzten 5 Jahren bereits um -4% leicht verringert, die Berufsschule hat jedoch im dualen System einen Schülerrückgang von -17% zu verzeichnen, so dass der Anteil der Schüler im Ausbildungsverhältnis von 68% auf 59% gesunken ist. Erheblich zugenommen dagegen haben die Schülerzahlen in den überwiegend vollzeitschulischen Bildungsgängen: Berufsfachschule (31%), Fachoberschule (23%), Berufliches Gymnasium (37%).

Die Schulen in freier Trägerschaft versorgen inzwischen ca. 13% der Schüler mit aufsteigender Tendenz.

Rückläufige Schülerzahlen in den einzelnen Berufen und Berufsfeldern aufgrund fortschreitender Veränderung des Ausbildungs- und Beschäftigungssystems mit Tendenzen zur fachlichen Zersplitterung führt zu folgenden Fakt. Um die Ausbildung vor Ort unter diesen Bedingen weiter führen zu können müssen die Berufsbildenden Schulen oft jahrgangsgemischte Fachklassen oder Klassen ähnlicher Fachrichtungen gemeinsam geführt werden.

Auf die einzelnen Berufsfelder und Berufe wurde im Gutachten sehr detailliert eingegangen. Die konkreten Zahlen werden im Punkt 4 des Schulnetzplanes für den Schulamtsbereich Weimar dargestellt.

3.4. Schülerprognose, Raumbedarf und Maßnahmen zur Gestaltung des Konzentrationsprozesses
Der unter Punkt 3.2. dargestellte Schülerrückgang führt zwangsläufig auch zu einer Reduzierung von Klassen. Im Gutachten wird für die Schulraumbilanz in der Region 5 Mitte-Ost von einer Reduzierung der Klassenzahl von gegenwärtig 590 auf 342 Klassen ausgegangen. Das bedeutet einen mittleren Raumüberhang von 220 Räumen. Insgesamt wird im Freistaat von einem Überhang von 1.435 Räumen ausgegangen.

Die Uni Erfurt empfiehlt mit Nachdruck die Einrichtung von 6 kreisübergreifenden Bildungsregionen. Gleichzeitig sollte im Sinne einer ausgewogenen Reduzierung der Standorte in jedem Kreis mindestens ein Berufsschulstandort erhalten bleiben. Landesweit gesehen kann jedoch auf ein Drittel der bisherigen Schulen verzichtet werden.

Dazu wird für die Schulnetzentwicklung folgende Empfehlung gegeben:
  • Reduktion und Schwerpunktbildung sollte ausgewogen erfolgen. Die Folgen des Berufsschulangebotes für die Qualifikationsstruktur- und Fachkräfteentwicklung der Kreise sollte mit einbezogen werden, ohne schwächer gestellte Kreise und Regionen durch den Wegfall des Berufsschulangebotes zu schwächen.


  • Die grundlegende Entscheidung über zentrale und kooperierende Standorte, über jeweilige Ausbildungsschwerpunkte und Zusammenlegung von Fachklassen in Bereich der beruflichen Grundbildung sollte bis 2010 getroffen werden.


  • Die auf regionaler Ebene fortzuschreibende Schulentwicklungsplanung sollte durch die Fortführung von Regionalkonferenzen unterstützt werden, wobei das Gutachten eine Grundlage sein kann.


  • Die bisherige Bezuschussung der Schüler durch den Freistaat (Schullastenausgleich) sollte im Zuge des Rückgangs der Schülerzahlen zugunsten der Berufsbildenden Schulen umverteilt werden, damit die Unterhaltungskosten für die Schulen weiterhin finanziert werden können.
Als Folgen der wirtschaftlichen Entwicklung und des Fachkräftebedarfs für die Qualifikationsstrukturentwicklung wird im Gutachten folgendes prognostiziert:

"Werden die verfügbaren Prognosen zum Fachkräftebedarf im Freistaat Thüringen zu Grunde gelegt, ist ein demographisch bedingter Fachkräftemangel bis 2015 nicht zu erwarten. Dabei muss allerdings auch das vorhandene Arbeitskräftepotential, wie Teilzeitbeschäftigte, Arbeitslose, vorzeitig ausscheidende ältere Arbeitnehmer, berücksichtigt und für die Deckung des Bedarfs in Anspruch genommen werden.
Für den Zeitraum nach dem Jahr 2015 ist davon auszugehen, dass der Ersatz- und Neubedarf insbesondere in den alten Ländern nicht mehr durch das Erwerbspersonenpotential der nachrückenden Generation gedeckt werden kann, so dass im Hinblick auf die Fachkräftebedarfsdeckung in Thüringen viel davon abhängen wird, ob es gelingt, den Verbleib der nachwachsenden Generation in Thüringen zu sichern. Werden die Prognosen des Fachkräftebedarfs zugrunde gelegt, steigt mittelfristig bis 2015 insbesondere der Ersatzbedarf für Fachleute mit hochschulgebundenen Ausbildungsabschlüssen (insbesondere Lehrer, Ingenieure usw.). Dieser Bedarf lässt jedoch keine gesicherten Rückschlüsse für die Nachfrageentwicklung bei den vollzeitschulischen Bildungsgängen zu."


4. Allgemeine Situation der berufsbildenden Schulen im Kreis Weimarer Land

4.1. Allgemeine Aussagen zu den staatlichen Berufsbildenden Schulen im Kreis und in der Stadt Weimar
Im Schulamtsbereich des Staatlichen Schulamtes Weimar gibt es insgesamt 4 staatliche Berufsbildende Schulen.
Das sind im Einzelnen:
  • Staatliche Gewerblich- Technische Berufsbildende Schule Apolda- Weimar
  • Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Weimar
  • Staatliche Berufsbildende Schule für Wirtschaft/ Verwaltung und Ernährung Weimar
  • Staatliche Berufsbildende Schule Schwerstedt
In der Broschüre "Schule aus was nun?" wird detaillierter auf die einzelnen Schulen eingegangen.

Zum Schulträger Kreis Weimarer Land gehören
  • die Staatliche Gewerblich- Technische Berufsbildende Schule Apolda- Weimar und
  • die Staatliche Berufsbildende Schule Schwerstedt.
Die Staatliche Gewerblich- Technische Berufsbildende Schule Apolda - Weimar besteht aus 2 Schulteilen mit unterschiedlicher Trägerschaft.
1. Schulteil Weimar - Nordstraße 9 - 11, 99427 Weimar in der Trägerschaft der Stadt Weimar
2. Schulteil Apolda - Louis- Opel- Str.4, 99510 Apolda in Trägerschaft des Kreises.

Die Staatliche Berufsbildende Schule Schwerstedt besteht ebenfalls aus 2 Schulteilen, die beide in Trägerschaft des Kreises Weimarer Land betrieben werden.
1. Schulteil Schwerstedt, Parkweg 90, 99439 Schwerstedt
2. Schulteil Apolda, Nordstraße 25, 99510 Apolda.

Die Berufsfelder und Berufe im Schulamtbereich Weimar sind in den letzten 10 Jahren so verteilt worden, dass zwischen der Stadt Weimar und dem Kreis Weimarer Land kei-ne Konkurrenzsituation auftritt. Bei der jährlichen Fortschreibung des Schulnetzes der Berufsbildenden Schulen wurde unter der Leitung des Schulamtes ein Einvernehmen mit den Schulträgern hergestellt.

Aus diesem Grunde halten wir die Erweiterung der Bildungsregion, wie im Punkt 3.2. "Demographische Entwicklungslinien und Prognose der Schülerzahlen" für nicht notwendig. Aus Sicht des Schulamtes und der Schulträger im Bereich Weimar ist die Zusammenstellung der Bildungsregionen nicht praxisnah. So haben die Berufsschulen in der Vergangenheit stärker mit dem Bereich Erfurt bzw. Sömmerda kooperiert, als mit dem Bereich Jena und Saalfeld - Rudolstadt. Auch die Innungen haben sich mit Sömmerda zusammengeschlossen. Bei Verhandlungen mit den im Gutachten vorgeschlagenen Gebietskörperschaften und unter Berücksichtigung der derzeitigen materiell-technischen und baulichen Situation an den Berufsbildenden Schulen ist eher mit einer Schwächung der Region zu rechnen.

4.2. Staatliche Berufsbildende Schule Schwerstedt

Schwerstedt hat als Berufsschulstandort mittlerweile über mehrere Jahrzehnte eine Tradition. Bereits in der DDR wurden hier seit 1953 Lehrlinge in unterschiedlichen Berufen ausgebildet. Mit der politischen Wende und Gründung des Freistaates Thüringen erfolgte zunächst die Neustrukturierung der gesamten Ausbildung. Für den Standort Schwerstedt hatte das zur Folge, dass neue Bildungsgänge entsprechend des regionalen Bedarfs aufgebaut wurden.

Es entwickelte sich die Zahl der Auszubildenden und Schüler entsprechend des Schulnetzplanes des Thüringer Kultusministeriums. Durch Auflösung und Neubildung von Berufsschulen 1993 und 1995 hat sich die Anzahl der Lernenden von 1990/91 = 159 Schüler auf 1.500 Schüler entwickelt.
Diese Tendenz wird in der Entwicklung der Schülerzahlen deutlich.

Die als Anlage 2 beigefügte Schülerentwicklung nach Berufsfeldern und Berufen im Zeitraum von 2003/04 bis 2007/08 zeigt dass der Schulteil in Schwerstedt in diesen 5 Schuljahren ein konstantes Schüleraufkommen (über 900 Schüler) hat. Durch die Altersstruktur in den landwirtschaftlichen Betrieben ist auch in den Folgejahren nicht mit einem so drastischen Schülerrückgang - wie im Gutachten dargestellt - zu rechnen.

Im Schulteil Apolda, Nordstraße 25 werden überwiegend benachteiligte Jugendliche in der Förderberufsschule beschult. Hier ist die Tendenz leicht abfallend. Da aber der prozentuale Schülerrückgang der allgemeinbildenden Schulen in den Förderzentren geringer ausfällt, ist auch hier mit einem geringeren Rückgang zu rechnen.

Durch die Erhöhung der Schülerzahlen erhöhten sich auch die Beschäftigtenzahlen von 26 Mitarbeitern im Jahre 1990 auf 85. Analog erhöhten sich im gleichen Zeitraum auch die Internatsplätze von 45 auf über 200.

Zum Schulstandort Schloss Schwerstedt gehören folgende Gebäude:

Das Schlossgebäude
Das denkmalgeschützte Gebäude stammt aus dem 18. Jahrhundert und ist bis heute aufgrund seiner Lage auf dem Grundstück und seines Äußeren das dominierende Gebäude. Bis 1945 von den Vorbesitzern vorwiegend als Sommerwohnung genutzt, wurde es 1945 von den sowjetischen Streitkräften beschlagnahmt und diente diesen als Verwaltungssitz. Seit 1953 ist das Schloss landwirtschaftliche Berufsschule; es gab Verwaltungs-, Unterrichts-, Küchen- und Speiseräume. Im Zusammenhang mit dem Bau weiterer Gebäude im Jahre 1983 erfolgte die Nutzung des Schlossgebäudes vorwiegend als Internat. Seit 2005 erfolgt eine schrittweise Sanierung des Schlosses mit der Schaffung von Unterrichts- und Nebenräumen im Erdgeschoss sowie Internatszimmer in der 1. Etage.

Das Schulgebäude an der Nordseite des Schlosses
Beide Gebäude wurden 1983 in Plattenbauweise errichtet. Sie sind zweigeschossig und teilweise unterkellert ausgeführt. Ihre ursprüngliche Nutzung diente als Internat sowie für Unterrichtszwecke. Heute werden sämtliche Räume - auch die im Kellergeschoß - für Unterrichtszwecke genutzt. Lediglich im 1. Obergeschoß des nordöstlichen Baukörpers befinden sich die Räume der Schulleitung.

Das Internatsgebäude
Im Jahre 2000 wurde gegenüber der Lehrhalle ein Internatsgebäude mit einer Kapazität von 132 Plätzen in einem Mietkaufmodell errichtet. Dieses Gebäude war in den letzten Jahren teilweise bis zu 180 Schülern belegt.

Das Küchengebäude
Es wurde ebenfalls 1983 errichtet und beherbergt neben diversen Lagerräumen die Küche sowie den Speisesaal. Mit der schuleigenen Küche werden die Schüler der Berufsschule sowie umliegende Kindergärten und Schulen, komplett mit Essen versorgt (Frühstück, Mittag, Abendessen).

Lehrhalle mit Heizhaus
Sie liegt nördlich des Küchengebäudes. Der südliche Teil dieser Halle wird für die praktische Ausbildung der Schüler genutzt. Im nördlichen Teil des Gebäudes ist die Zentralheizungsanlage mit zugehörigem Öllager untergebracht. Diese Heizung versorgt alle Gebäude des Schulstandortes - mit Ausnahme des Schlosses und der Con-tainer - mit Heizenergie.

Die westlich des Küchengebäudes liegende Lehrhalle
Die Fläche würde an den Freistaat Thüringen verkauft. Durch Landesmittel und Mittel des Bundes wurde dort eine Lehrhalle nach modernsten Gesichtspunkten errichtet, die im Mai 2007 fertig gestellt wurde. Die bauliche Unterhaltung und die Betreibung obliegen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Erfurt.

Der Schulversuch "Duale Berufsausbildung und allgemeine Hochschulreife im Ausbildungsberuf Landwirt" wurde mit Beginn des Schuljahres 2005/06 erfolgreich begonnen und soll den Führungskräftenachwuchs in den Agrarbetrieben Thüringens absichern. Ab Schuljahr 2006/07 wurde der neue Beruf "Fachkraft für Agrarservice" eingeführt.

4.3. Staatliche Gewerblich-Technische Berufsbildende Schule Apolda - Weimar
Die Staatliche Gewerblich-Technische Berufsbildende Schule Apolda - Weimar wurde zum 01.01.1997 gebildet. Um eine wettbewerbsfähige Schule zu erhalten, wurde der Verbund mit dem Schulträger Stadt Weimar gebildet.
Während die Schülerzahl am Schulstandort Apolda im Wesentlichen konstant geblieben ist, erfolgte am Schulteil Weimar ein größerer Rückgang. Durch die Verschmelzung der Berufsschule Apolda und der damaligen Fachschule konnte die gesamte Palette der Schulformen einer Berufsbildenden Schule bis zur Fachschule angeboten werden. Leider hat die geringe Nachfrage zur Fachschule keine Klassenbildung mehr zugelassen.

Die als Anlage 3 beigefügten Übersichten zu Berufsfeldern und Berufen von Schuljahr 2003/04 bis 2007/08 der Gewerblich-Technischen Berufsbildenden Schule Apolda - Weimar zeigen einen leichten Negativtrend, der sich in den nächsten Jahren noch deutlich verschärfen wird. Im Schulteil Apolda haben die Berufsfelder Metalltechnik und Fahrzeugtechnik eine Tradition, die auch perspektivisch fortgeführt werden soll.

Die derzeit von der Staatlichen Gewerblich-Technischen Berufsbildenden Schule Apolda - Weimar, Schulteil Apolda genutzten Räumlichkeiten verteilen sich auf mehrere Gebäude in unterschiedlichen Grundstücken mit unterschiedlichen Eigentümern. Charakteristisch für die Situation sind unterschiedliche Größe und Alter der einzelnen Gebäude, Raumstruktur, Gestalt und baulicher Zustand. Die gegenwärtige Situation ist das Ergebnis der Entwicklung der letzten Jahrzehnte.

Hauptgebäude H I K
Das Hauptgebäude ist das Kernstück der Staatlichen Gewerblich-Technischen Berufsbildenden Schule Apolda - Weimar, Schulteil Apolda. Neben Unterrichtsräumen, Lehrmittelräumen, Mehrzweckraum und Küche mit Speiseraum ist dort auch die Schulleitung untergebracht. Wichtige Funktionen aus den anderen Gebäuden, wie die Bibliothek (ehemals im Haus C) werden im Haus H, I, K untergebracht.

Laborgebäude L Das Laborgebäude wurde an das Land Thüringen verkauft. Dort soll perspektivisch die Material-, Forschung-, und Prüfanstalt Weimar, Außenstelle Apolda alleinig tätig werden.

Moskauer Straße 25 Der Schulteil Moskauer Str. 25 wurde als ehemalige Landwirtschaftliche Berufsschule ebenfalls für die Nutzung der Gewerblich-Technischen Berufsbildenden Schule integriert. Im Falle einer Beendigung der schulischen Ausbildung würde das Gebäude an die Stadt Apolda, die im Grundbuch steht, zurück übertragen werden.

Werkstätten für die praktische Ausbildung
Für die Metallausbildung und die Praktische Ausbildung im Kfz-Bereich stehen 2 Werkstätten zur Verfügung. Mit der Beendigung des Mietvertrages zwischen dem Kreis und den Kfz-Innungen Apolda und Weimar zum 31.07.2007 steht eine Werkstatt mit einem guten Niveau zur Verfügung, so dass die angemieteten Werkräume im Haus D zum 31.08.2007 aufgegeben werden konnten.

Wohnheim Haus A
Hinsichtlich des Wohnheimangebotes besteht mit den beiden baugleichen Internatsgebäuden auf dem Gelände der ehemaligen Ingenieurschule ein Überangebot an Raumkapazität. Deshalb wurden bereits im Erdgeschoss Büroräume eingerichtet. Die Zahl der Internatsschüler schwankt zwischen 30 und 50.

Wohnheim Haus B
Dieses Gebäude wird bereits seit über 5 Jahren als Kreisarchiv genutzt und steht für berufliche Ausbildung nicht mehr zur Verfügung.

Schulsporthalle
Auf dem Schulgrundstück steht eine 1-Felder-Schulsporthalle zur Verfügung.

4.4. Schule für Physiotherapeuten und Masseure Bad Sulza
Neben den beiden Staatlichen Berufsbildenden Schulen im Kreis Weimarer Land gibt es in der Stadt Bad Sulza die WFP e.V. (Wissenschaft, Forschung, Praxis), eine Staatlich Anerkannte Höhere Berufsfachschule für Physiotherapeuten und Staatlich Anerkannte Berufsfachschule für Masseure/medizinische Bademeister in freier Trägerschaft.
Diese Schule befindet sich in der Wunderwaldstraße 2, 99518 Bad Sulza, in unmittelba-rer Nähe der Toskana Therme.
Die Höhere Berufsfachschule für Physiotherapeuten und Berufsfachschule für Masseure/medizinische Bademeister widmet sich der Erstausbildung und Umschulung in einer der modernsten physiotherapeutischen Lehreinrichtungen Deutschlands. Ein Team von erfahrenen Lehrern und Ärzten vermittelt den über 200 Fachschülern vom WFP Bad Sulza Wissen und Erfahrungen auf diesen anspruchsvollen und perspektivreichen Berufsfeldern. Die Berufsfachschule wurde 1991 mit dem Berufsfeld Masseure gebildet und im Jahre 1993 um die Höhere Berufsfachschule der Physiotherapeuten ergänzt. Im Jahre 2000 erhielt die o.g. Schule die Anerkennung vom Thüringer Kultusministerium.

In jedem Ausbildungsjahr werden je 2 Kurse mit maximal 26 Schülern in der Berufsfachschule und Höhere Berufsfachschule ausgebildet. Da zusätzlich ab 01.08.07 eine verkürzte Ausbildung als Vollzeitform mit 26 Schülern und ab 01.03.08 die berufsbegleitende Ausbildung im Blockunterricht eingeführt werden soll, ist auch künftig mit ca. 250 Schülern an dem Schulstandort zu rechnen.
Der Geburtenrückgang wird aus Sicht der Schulleitung durch den Zugang aus Altbundesländern und aus benachbarten Staaten, z. B. Österreich, ausgeglichen. Die Schüler der Schule erhalten nach Abschluss prinzipiell eine Anstellung, allerdings ist der Einsatzort überwiegend in den alten Bundesländern. Auch in den Berufsbildenden Schulen der freien Träger ist die Tendenz in Richtung der Städte, z. B. Erfurt, deutlich, obwohl diese Schule gerade für die Stadt Bad Sulza ein Wirtschaftsfaktor ist, denn ca. 100 Wohnungen werden durch die Auszubildenden in Bad Sulza belegt. Gegenwärtig besuchen etwa 15 Prozent der Auszubildenden aus den alten Bundesländern diese Schule.
Diese Berufschule in freier Trägerschaft ist eine Bereicherung des Angebotes in der Region und stellt keine Konkurrenz zu den staatlichen Berufsbildenden Schulen dar.

5. Beschlüsse für die Entwicklung der Berufsbildenden Schulen im Planungszeitraum

5.1. Allgemeine Aussagen zu den Berufsbildenden Schulen im Schulamtsbereich
Wie bereits unter 4.1. dargestellt, sollte sich der Kreis der Empfehlung zur Abstimmung innerhalb einer Bildungsregion aus 2 wesentlichen Gründen nicht anschließen:

(1) Die vorgeschlagenen Bildungsregionen berücksichtigen nicht vorhandene Absprachen, Fusionen von Innungen bzw. Kreishandwerkerschaften, die Belange der ÖPNV und gewachsene Strukturen seit der Gebietsreform von 1994. So sind die Innungen traditionell stärker an einer Zusammenarbeit mit Sömmerda interessiert.

(2) Die berechtigten Kritikpunkte der Schulträger, zuständiger Stellen für die Berufsausbildung und Schulämter wurden negiert und bekamen keinen Platz in der Studie. Die laut Gutachten vorgesehene Bildungsregion bringt die Gefahr mit sich, dass Bildungsgänge aus dem Schulamtsbereich Weimar nach Jena bzw. Saalfeld - Rudolstadt abwandern. Außerdem haben die Schulträger Stadt Weimar und Weimarer Land bereits Dopplungen von Berufsfeldern und Berufen abgebaut, so dass keine Konkurrenzsituation entsteht
Allerdings zeigt ein Blick auf die Schulabgänger der 10 Klassen in den Regelschulen des Kreises Weimarer Land (ohne Apolda), dass - wie unter 3.2. dargestellt - eine deutliche Tendenz des Schülerrückgangs bis 2010 vorhanden ist.

Diese Tendenz spiegelt sich auch im gesamten Schulamtsbereich Weimar wieder.
Deshalb ist es notwendig über eine Reduzierung der Anzahl der Berufsbildenden Schulen nachzudenken.
In Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt Weimar ist vorgesehen im Schulamtsbereich künftig 3 Berufsbildende Schulen zu betreiben.

Diese 3 Schulen stehen unter folgender Schulträgerschaft:
- Stadt Weimar 2 Schulen
- Kreis Weimarer Land 1 Schule

5.2. Staatliche Berufsbildende Schule des Kreises Weimarer Land
Aus der unter 5.1. dargestellten Situation ergibt sich folgender Beschluss: Beschluss
Der Schulverbund der Staatlichen Gewerblich-Technischen Schule Apolda - Weimar wird zum 31.07.2008 aufgelöst. Es erfolgt zum 01.08.2008 eine Angliederung des Schulteils Apolda an die Staatliche Berufsbildende Schule Schwerstedt mit den Bildungsgängen Metalltechnik und Fahrzeugtechnik (Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker), sowie die Berufsfachschule für die Berufsfelder Metalltechnik, Allgemeine Technik und Fahrzeugtechnik. Die Metalltechnik umfasst die Berufe Industriemechaniker, Feinwerkmechaniker, Werkzeugmechaniker, Konstruktionsmechaniker, Metallbauer, Fertigungsmechaniker, Maschinen- und Anlageführer, Zerspannungsmechaniker, Dreher und Teilezurichter. Die um die Berufsfelder erweiterte Berufsbildende Schule trägt ab 01.08.2008 den Namen "Staatliches Berufsschulzentrum des Kreises Weimarer Land" mit den Schulteilen in Schwerstedt und Apolda.

Erläuterung
In Anbetracht der Schülerentwicklung ist die Reduzierung auf eine kreisliche Berufsbildende Schule folgerichtig. Mit diesem Beschluss wird nicht nur dem Schülerrückgang Rechnung getragen, sondern auch eine überlebensfähige Berufsbildende Schule geschaffen. Die neu angegliederten Bildungsgänge bildeten in den letzten Jahren die Schwerpunktbereich der Ausbildung in der Stadt Apolda. In Zusammenarbeit mit der Förderberufsschule in der Nordstraße 25 kann nun die gesamte Breite der Metallausbildung von Förderberufsschule über Berufsfachschule bis zur dualen Ausbildung an-geboten werden. Somit ist auch eine klare Aufteilung der Berufsfelder für die Standorte Apolda und Schwerstedt gegeben:
- Schulteil Apolda    Metalltechnik u. Fahrzeugtechnik
- Schulteil Schwerstedt    Agrarwirtschaft u. Hauswirtschaft

Um mittelfristig auch der entstehenden Konkurrenz zu anderen Berufsbildenden Schulen außerhalb des Schulamtsbereiches Weimar standhalten zu können, sind erstens Sanierungen innerhalb der Schulteile der Berufbildenden Schulen notwendig. Das Schulverwaltungsamt erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Bauamt einen Standortvergleich mit Prüfung, ob der Schulstandort Apolda künftig nur mit einem Gebäudekomplex (Nordstraße 25 oder Louis-Opel-Str. 2) auskommt. Parallel dazu sind Sanierungen der Gebäude und Gebäudeteile einzuplanen. Deshalb ist eine überstürzte Schließung eines Schulteils nicht zu empfehlen, da im Falle der Sanierung eine bessere Teilauslagerung möglich ist. Der Standortvergleich mit einer Konzeption einer Sanierung und Modernisierung soll nach Bestätigung von Planungsleistungen für das Jahr 2008 im 4. Quartal 2008 vorliegen.

Zum Zweiten müssen auch modernere naturwissenschaftliche bzw. technisch-techno-logische Ausrüstungen als Ersatzbeschaffung bzw. Neuanschaffung kurz- und mittelfristig eingeplant werden. Für eine moderne Metallausbildung ist die Ausbildung an CNC gesteuerten Maschinen (Dreh- und Fräsmaschine) zwingend notwendig, auch wenn die Kosten pro Maschine über 40.000 € liegen. Erfreulicherweise stellt die Eu-ropäische Union (EFRE- Mittel) mit Unterstützung des Freistaates Thüringen neben der Beschaffung von moderner Informations- und Kommunikationstechnik auch Mit-tel für naturwissenschaftliche und technisch-technologische Laborausrüstungen zur Verfügung. Die Schulträger und das Land haben je einen Eigenanteil von 12,5% der Gesamtkosten als Kofinanzierung zu erbringen (Entwurf der Förderrichtlinie vom 6. Juni 2007). Über die Gesamtsumme der Förderung gibt es jedoch noch keine konkreten Aussagen.

6. Schlussbemerkungen

Der Kreis Weimarer Land hat sich im Schulnetzplan zur Fortschreibung des Schulnetzplanes für den Kreis Weimarer Land von 2007/2008 bis 2011/2012 laut Kreistagsbeschluss 205-XXIV/07 für ein ausgewogenes und wohnortnahes Bildungsangebot ausgesprochen. Mit dem Schulnetzplan der Berufsbildenden Schulen wird dieser Grundsatz fortgesetzt.
Die Schulentwicklung der Berufsbildenden Schulen ist sehr stark von der industriellen territorialen Entwicklung abhängig. Deshalb sollte die Planung nicht als Dogma gesehen werden.

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