| Beschlüsse der XV. Sitzung des Kreistages vom 12.12.2005 |
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Beschluss-Nummer: 142-XV/2005 Der Kreistag beschließt: Der Landrat ist gehalten, dem Kreistag die der Verwaltung zugesandten Verträge zur Entscheidung vorzulegen. 1. Der Landrat legt dem Kreistag pflichtgemäß vor: - geänderter Verbundtarif-Finanzierungsvertrag (Stand: 15.11.05) - geänderter Verbundtarif-Kooperations- und Einnahmeaufteilungsvertrag (Stand: 25.10.05) Mit der Beschlussfassung der Verträge erfolgt die Teilnahme des Kreises Weimarer Land sowie die spätere Tarifgestaltung und Einnahmeaufteilung am bzw. durch die Verbundgemeinschaft Mittelthüringen. 2. Der Kreistagsbeschluss Nr. 121-XII/2005 vom 29.09.2005 ist im Falle der Beschlussfassung gemäß Punkt 1 aufgehoben. Münchberg KS Landrat |
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