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Beschlüsse der XV. Sitzung des Kreistages vom 12.12.2005

Beschluss-Nummer: 142-XV/2005

Der Kreistag beschließt:
Der Landrat ist gehalten, dem Kreistag die der Verwaltung zugesandten Verträge zur Entscheidung vorzulegen.

1. Der Landrat legt dem Kreistag pflichtgemäß vor:
- geänderter Verbundtarif-Finanzierungsvertrag (Stand: 15.11.05)
- geänderter Verbundtarif-Kooperations- und Einnahmeaufteilungsvertrag
  (Stand: 25.10.05)

Mit der Beschlussfassung der Verträge erfolgt die Teilnahme des Kreises Weimarer Land sowie die spätere Tarifgestaltung und Einnahmeaufteilung am bzw. durch die Verbundgemeinschaft Mittelthüringen.

2. Der Kreistagsbeschluss Nr. 121-XII/2005 vom 29.09.2005 ist im Falle der Beschlussfassung gemäß Punkt 1 aufgehoben.

Münchberg       KS
Landrat

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