| Beschlüsse der XXVII. Sitzung des Kreistages vom 16.03.2002 |
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Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag. Mit Beschluss-Nummer: 241-XXVII/2002 genehmigte der Kreistag am 16.03.2002 die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom 19.01.2002. Beschluss-Nummer: 242-XXVII/2002 Der Kreistag beschließt: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2002 durch einen Dritten prüfen zu lassen, welche Vorteile und Nachteile eine Fusion bzw. Verschmelzung der PVG Apolda mbH und der OVG Weimar mbH mit sich bringt. Die Ergebnisse der Prüfung durch einen Dritten sind dem Kreistag bis zum 31.12.2002 vorzulegen. Beschluss-Nummer: 243-XXVII/2002 Der Kreistag beschließt: Gemeinsam mit den Städten Erfurt, Weimar und Jena strebt der Kreis Weimarer Land eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in Form eines Städtewerkes an. In diese Zusammenarbeit sollen Bürger, Politik, gesellschaftliche Gruppen, Wirtschaft und Bildung einbezogen werden. Die Fraktionen des Kreistages Weimarer Land werden gemeinsam Verbindung zu den Stadträten der Städte Erfurt, Weimar und Jena aufnehmen mit dem Ziel, die interkommunale Zusammenarbeit zu festigen und zu fördern. Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Oberbürgermeistern der Städte Erfurt, Weimar und Jena einen Vertragsentwurf für die Zusammenarbeit in einem Städtenetzwerk zu erarbeiten und dem Kreistag zur Bestätigung vorzulegen. Der Landrat berichtet jährlich über die interkommunale Zusammenarbeit. Beschluss-Nummer: 244-XXVII/2002 Der Kreistag beschließt nach Thüringer Kommunalordnung § 27 Abs. 2 auf bindenden Vorschlag der CDU-Fraktion folgende Änderung in der Ausschussbesetzung: Frau Karin Lippold wird Mitglied im Untersuchungsausschuss. Münchberg KS Landrat In nichtöffentlicher Sitzung wurden mit Beschluss-Nr. 245-XXVII/2002 der Kauf von Straßengrundstücken, mit Beschluss-Nr. 246-XXVII/2002 die Vergabe der Bauleistung „Bodenbelagsarbeiten“ für den Ersatzneubau des Robert-Koch-Krankenhauses und mit Beschluss-Nr. 247-XXVII/2002 ein Vergleich zwischen dem Kreis Weimarer Land und einer Gesellschaft beschlossen. (247-XXVII/2002 wurde aufgehoben) |