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Beschlüsse der XXII. Sitzung des Kreistages vom 16.11.2006

Beschluss-Nummer: 187-XXII/2006
Der Kreistag beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsstellen

 48200.69100  1.346.600 € Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 Abs. 1 SGB II (KdU)
 41168.74210  224.000 € Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen (Hilfe zur Pflege)
 41258.74650  100.000 € Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
 41290.73290  57.000 € Sonstige Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen
 41500.78100  158.000 € Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerh. v. Einrichtungen
 41500.78200  215.000 € Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen
 41300.73140  29.000 € Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen
 41308.74140  17.000 € Krankenhilfe in Einrichtungen.

 gesamt

 2.146.600 €
 

Beschluss-Nummer: 188-XXII/2006
Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 51000.84800 in Höhe von 139.100 €.

Beschluss-Nummer: 189-XXII/2006
Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 40005.63000 in Höhe von 94.922,60 € zur Begleichung der Rechnungen der ARGE von 46.586,95 € und 48.335,74 €.

BeschlussNummer: 190-XXII/2006
Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 40005-63000 in Höhe von 54.230,59 € zur Begleichung der Rechnung der ARGE für den Monat September 2006.

Beschluss-Nummer: 191-XXII/2006
Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 69.360 € in der Haushaltsstelle 48100.78800.

Beschluss-Nummer: 192-XXII/2006
Der Kreistag beschließt:
  1. Der Landrat wird gebeten, die Bildung von Kreiswerken mit dem Ziel zu prüfen, in welcher geeigneten Rechtsform die Aufgaben der Deponierekultivierung und der Abfallentsorgung im Landkreis wahrgenommen werden können. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Kreistag bis 31.03.2007 mitzuteilen und ein entsprechender Beschlussvorschlag vorzulegen.


  2. Für die Begutachtung der unter Nummer 1 aufgeworfenen Prüffragen bewilligt der Kreistag im Haushaltsjahr 2006 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 50.000 € (HH-Stelle 00100.65500).


  3. In der Abfolge wird durch den Kreistag angeregt, dass dann den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräten (Beiräten) für deren Tätigkeit für die und/oder bei der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH (EGW) vorbehaltlos und uneingeschränkte Entlastung erteilt wird.


  4. Der Landrat wird gebeten, mit der EGW in Verhandlung zu treten, um die Möglichkeit der Kündigungsfrist des Entsorgungsvertrages mit der EGW bis zum 31.03.2007 aufrecht zu erhalten, andernfalls ist der Entsorgungsvertrag fristgemäß zum 31.12.2007 zu kündigen.
Münchberg       KS
Landrat

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