| Beschlüsse der XVI. Sitzung des Kreistages vom 19.01.2006 |
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Beschluss-Nummer: 146-XVI/2006 Der Kreistag beschließt: 1. Die Jahresrechnung 2000 wird festgestellt. 2. Dem Landrat wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 erteilt. Beschluss-Nummer: 147-XVI/2006 Der Kreistag beschließt: 1. Die Jahresrechnung 2001 wird festgestellt. 2. Dem Landrat wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2001 erteilt. Beschluss-Nummer: 149-XVI/2006 Der Kreistag wählt: Herrn Tim Kröhnert für Frau Nicole Seibeck als stellvertretendes Mitglied für Herrn Dr. Christian Brändel in den Jugendhilfeausschuss. Beschluss-Nummer: 150-XVI/2006 Der Kreistag beschließt: Für den Fall der Aufstellung des amtierenden Landrates als Bewerber in einem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe bzw. für den Fall seiner Einzelbewerbung bestellt der Kreistag vorsorglich Herrn Stefan Hanßke zum Landkreiswahlleiter und Herrn Thomas Haubold zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter. Beschluss-Nummer: 151-XVI/2006 Der Kreistag beschließt: Die Mitglieder des Aufsichtsrates der PVG mbH Apolda werden gebeten, die Mittel für den Schülerverkehr von Eberstedt nach Apolda um 7:25 Uhr wieder in den Haushalt der PVG mbH einzustellen. Beschluss-Nummer: 152-XVI/2006 Der Kreistag beschließt: Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Weimar, Flur 47, Flst.Nr. 17 mit einer Größe von 26.553 m² zum Bodenrichtwert. Beschluss-Nummer: 153-XVI/2006 Der Kreistag beschließt: Getragen von dem ausdrücklichen und einstimmigen Bekenntnis des gesamten Kreistages zu einer kontinuierlichen und qualitätsgerechten Fortführung der Jugendarbeit im Kreis Weimarer Land über die jeweiligen Jahreswechsel bzw. HH-Jahre hinaus, wird der Landrat des Kreises Weimarer Land um Folgendes gebeten: Auf der Basis einer im Jugendhilfeausschuss erarbeiteten und durch einen entsprechenden Beschluss bestätigten Prioritätenliste sollte jeweils bis zum 30.09. des laufenden HH-Jahres Gewissheit über die Fortführung oder auch die Einstellung der jeweiligen Angebote bzw. Projekte für das folgende HH-Jahr hergestellt werden. Die Verträge mit den Trägern der offenen Jugendarbeit in unserem Landkreis sollten danach so gestaltet bzw. verändert werden, dass gerade auch im Interesse der Entwicklung unserer Jugendlichen im Landkreis die kontinuierliche und qualitätsgerechte Fortführung der Jugendarbeit jederzeit, insbesondere auch in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung, gewährleistet ist. Münchberg KS Landrat |
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