| Beschlüsse der XXXIX. Sitzung des Kreistages vom 22.05.2003 |
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Beschluss-Nummer: 339-XXXIX/2003 Der Kreistag beschließt: Der Beschluss Nr. 271-XXX/2002 vom 17.06.2002 wird wie folgt konkretisiert: 1. Die Bezeichnung der zukünftig zu Jena gehörenden Teilfläche des Flurstückes 835/2 hat sich nach erfolgter katasteramtlicher Sonderung geändert in die Bezeichnung: Flurstück 835/4. Der Flächeninhalt dieses Flurstückes beträgt 22.640 m². 2. Die Bezeichnung der zukünftig zu Jena gehörenden Teilfläche des Flurstückes 857 hat sich nach erfolgter katasteramtlicher Sonderung geändert in die Bezeichnung Flurstück: 857/2. Der Flächeninhalt dieses Flurstückes beträgt 8.722 m². 3. Die Bezeichnung der zukünftig zu Jena gehörenden Teilfläche des Flurstückes 757/3 hat sich nach erfolgter katasteramtlicher Sonderung geändert in die Bezeichnung: Flurstück: 757/6. Der Flächeninhalt dieses Flurstückes beträgt 46.888 m². 4. Das nach dem o. g. Beschluss ebenfalls zukünftig zu Jena gehören sollende Flurstück 842 wird nicht in das Gebiet der Stadt Jena eingegliedert. Es verbleibt bei der Gemeinde Großschwabhausen. 5. Insgesamt umfasst die Gebietsänderung nunmehr einen Flächeninhalt von 223.909 m² (Flächeninhalte vollständiger Grundstücke und der Teilflächen jedoch ohne Flächeninhalt des Flurstückes 842). Beschluss-Nummer: 340-XXXIX/2003 (aufgehoben) Der Kreistag beschließt: Aufgrund der Vorlage 21/2003 und der Zurückweisung der Beanstandung des Landrates durch den Kreistag vom 27. März 2003 wird die Verwaltung aufgefordert – analog der Richtlinie der Stadt Gera – einen Vorschlag zu erarbeiten und dem Kreistag schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschluss-Nummer: 341-XXXIX/2003 Der Kreistag beschließt: 1. Die Jahresrechnung 1998 wird festgestellt. 2. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung erteilt. Beschluss-Nummer: 342-XXXIX/2003 Der Kreistag beschließt: 1. Die Jahresrechnung 1999 wird festgestellt. 2. Dem Landrat wird Entlastung für das Haushaltsjahr 1999 erteilt. Beschluss-Nummer: 343-XXXIX/2003 Der Kreistag beschließt: Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Hohenfelden, Flur 2, Flst.Nr. 128/2 mit einer Größe von 10.762 m². Münchberg KS Landrat |