| Beschlüsse der XIII. und XIV.
Sitzung des Kreistages vom 27.10. und 24.11.2005 |
Der Kreistag beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 28.926,50 € in der Haushaltsstelle 41300.73140. Beschluss-Nummer: 132-XIII/2005 Der Kreistag beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land. Beschluss-Nummer: 133-XIII/2005 Der Kreistag beschließt: Der Aufsichtsratsvorsitzende der EGW möge dem Kreistag über die bisherige und zukünftig geplante Überwachungstätigkeit der Geschäftsführung sowie die dabei festgestellten Unregelmäßigkeiten berichten. Insbesondere soll dabei berichtet werden über: - die Einhaltung der Verpflichtung der Geschäftsführung, das zwischen der EGW und dem Landkreis zu vereinbarende Entgelt unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen getrennt nach den jeweiligen Aufgabenbereichen zu kalkulieren (Vorlage 218/2005); - die Einhaltung der Verpflichtung der Gesellschaft zur Planung, Finanzierung und zum Bau der Deponierekultivierung; - die Einhaltung der Verpflichtung der Gesellschaft zur Bildung der für die Rekultivierung erforderlichen Rücklagen; - die Einhaltung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zur entgeltlichen Einbringung der Grundstücke und zur unentgeltlichen Einbringung des Know-hows durch die Gesellschafter (§ 6 Gesellschaftsvertrag); - die Einhaltung des § 264 HGB als auch § 20 Gesellschaftsvertrag zur Aufstellung, Prüfung und Vorlage von Jahresabschlüssen; - die Einhaltung der Zweckbestimmung der geleisteten Abschlagszahlungen des Landkreises hinsichtlich der an die Subunternehmer weiterzuleitenden Zahlungsbestandteile; - die Gründe, die zu der vom Aufsichtsrat Schuster erwähnten Differenz zwischen Zahlungsabfluss und Zahlungszufluss bei der Gesellschaft führen; - den Vorwurf, dass die Beraterhonorare verdeckte Gewinnausschüttungen seien, und eventuelle Konsequenzen daraus; - die von der Geschäftsführung ergriffenen Maßnahmen zur Konsolidierung der Gesellschaft nach erfolgter Rücknahme des Insolvenzantrags (Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes vom 27.07.2001). Beschluss-Nummer: 136-XIV/2005 Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 717.270 € in der Haushaltsstelle 48200.69100. Beschluss-Nummer: 137-XIV/2005 Der Kreistag beschließt auf bindenden Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.PDS nachfolgende Neubesetzung von Ausschüssen: 1. Kreisausschuss: Herr Andreas Schuster wird Mitglied für Frau Sigrun Heimbürge. Frau Sigrun Heimbürge wird stellvertretendes Mitglied anstelle des Herrn Bernhard Knaut. 2. Wirtschafts- und Verkehrsausschuss: Herr Heinz Dornberger wird stellvertretendes Mitglied anstelle des Herrn Klaus Stößel. 3. Finanzausschuss: Herr Klaus Stößel wird Mitglied für Herrn Andreas Schuster. Herr Andreas Schuster wird stellvertretendes Mitglied anstelle der Frau Gabriele Opitz. 4. Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landw.: Herr Bernhard Knaut wird stellvertretendes Mitglied für Herrn Gerhard Müller. 5. Rechnungsprüfungsausschuss: Herr Andreas Schuster wird Mitglied für Herrn Gerhard Müller. Frau Gabriele Opitz wird stellvertretendes Mitglied anstelle des Herrn Andreas Schuster. Beschluss-Nummer: 138-XIV/2005 Der Kreistag beschließt: Herr Bernhard Knaut wird als Mitglied für Herrn Jan Tampe in den Verbandsrat der Musikschule „Ottmar Gerster“ entsendet. Beschluss-Nummer: 139-XIV/2005 Der Kreistag beschließt: Der Kreis Weimarer Land verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche des in der Gemarkung Wickerstedt, Flur 1 gelegenen Flurstückes Nr. 88/5. Dem Investor soll die Auflage erteilt werden, einen Gutachter zu beauftragen, den er gemeinsam mit dem Kreis benennt. Der Käufer hat alle anfallenden Kosten dafür zu übernehmen. Beschluss-Nummer: 140-XIV/2005 Der Kreistag beschließt: Der Kreis Weimarer Land verkauft oder übergibt in Erbpacht den Grundbesitz in der Gemarkung Bad Berka, Flur 10, Flurstücke Nr.1427/1, Größe 10.193 m² und Nr. 1837, Größe 647 m². Der Kreis Weimarer Land stimmt der Eintragung einer Grundschuld vor Eigentumsübergang zu. Beschluss-Nummer: 141-XIV/2005 Der Kreistag beschließt: 1. Der Teil des Kreistags-Beschlusses Nr. 261-XXIX/2002 „sowie eine noch zu vermessende Fläche von ca. 210 m² des Grundstückes Gemarkung Apolda, Flur 14, Flurstück 2116/6“ wird aufgehoben. 2. Der Kreis Weimarer Land verkauft noch zu vermessende Teilflächen der Gemarkung Apolda, Flur 15, Flurstück Nr. 2130/8 und Flurstück Nr. 2130/1 für den Ausbau des Kreisverkehrsplatzes an die Stadt Apolda. Münchberg KS Landrat |
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