| Beschlüsse der XLVI. Sitzung des Kreistages vom 29.04.2004 |
Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.
Beschluss-Nummer: 403-XXVIII/2007 Der Kreistag wählt weitere nachfolgende genannte Vertrauenspersonen des Wahlausschusses: für den Amtsgerichtsbezirk Weimar Frau Monika Friedmann, 99439 Sachsenhausen, Hinter dem Hopfenberge 8 Herr Otto Gutheil, 99444 Blankenhain, Talgasse 1 a für den Amtsgerichtsbezirk Apolda Frau Ines Rasokat, 99510 Apolda, Beethovenstraße 22 Frau Karin Treu, 99510 Apolda, OT Rödigsdorf, Am Krautlande 3 Beschluss-Nummer: 404-XLVI/2004 Der Kreistag beschließt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Gründung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Region Erfurt – Weimar – Jena“, Kreistagsbeschluss Nr. 379-XLIV/2004 vom 31.01.2004 wird um folgende neue §§ 6 und 9 ergänzt. Die fortlaufenden Paragraphen ändern sich entsprechend. § 6 Regionale Lenkungsgruppe (1) Die Regionale Lenkungsgruppe besteht aus den Oberbürgermeistern der Städte Erfurt, Jena und Weimar sowie dem Landrat des Kreises Weimarer Land. (2) Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft werden durch die Regionale Lenkungsgruppe wahrgenommen, soweit sich aus dieser Vereinbarung oder den Beschlüssen der Regionalen Lenkungsgruppe nichts anderes ergibt. Die Regionale Lenkungsgruppe beschließt insbesondere über das Arbeitsprogramm, die inhaltlichen Schwerpunkte sowie die organisatorische und finanzielle Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft. (3) Die Regionale Lenkungsgruppe beschließt in der Regel in Sitzungen. Beschlüsse können im Einzelfall auch im schriftlichen Verfahren herbeigeführt werden. Die Mitglieder sind an die Beschlüsse nur gebunden, wenn die für den Beschlussgegenstand zuständigen Organe aller Mitglieder diesen zugestimmt haben. Beschlüsse über Angelegenheiten der Geschäftsführung und des Finanzbedarfs, Verfahrensfragen und der Erlass von Richtlinien für die Planung und Durchführung einzelner Aufgaben sind für alle Mitglieder verbindlich, wenn die zuständigen Organe der beteiligten Gebietskörperschaften diesen Beschlüssen zugestimmt hat. (4) Die Regionale Lenkungsgruppe wählt in ihrer ersten Sitzung nach Inkrafttreten dieses Vertrages aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft. Der Vorsitz wird zu Beginn eines neuen Kalenderjahres an den nächsten Kooperationspartner – in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Gebietskörperschaften – weiter gegeben. Der Vorsitzende vertritt die Arbeitsgemeinschaft nach außen. (5) Die Regionale Lenkungsgruppe tagt mindestens einmal im halben Kalenderjahr. Die Lenkungsgruppe ist einzuberufen, wenn ein Mitglied dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Der Vorsitzende bereitet die Tagesordnung vor und lässt diese zusammen mit der Einladung den Mitgliedern der Lenkungsgruppe i. d. R. spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zukommen. Der Vorsitzende trägt dafür Sorge, dass über die Sitzungen eine Niederschrift gefertigt und den Mitgliedern übermittelt wird. § 9 Finanzen (1) Zur Finanzierung der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft kann die Regionale Lenkungsgruppe einvernehmlich mit den Mitgliedern der AG eine jährliche Umlage in Höhe von 7.500 EURO für die Laufzeit des Vertrages festlegen. Änderungen der Umlagenhöhe sind von den Mitgliedern einvernehmlich zu beschließen und in die jeweiligen Haushaltspläne der Mitglieder aufzunehmen. (2) Die Finanzierung der Stelle des Regionalmanagers wird zu gleichen Teilen durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft getragen. Der Einsatz des Regionalmanagers steht unter dem Vorbehalt anteiliger Förderung. Beschluss-Nummer: 405-XLVI/2004 Der Kreistag beschließt: Im Ergebnis der Prüfung der beiden Modelle im Rahmen der Umsetzung des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – überträgt der Kreis Weimarer Land seine zu erfüllenden Aufgaben ab 01.01.2005 an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Beschluss-Nummer: 406-XLVI/2004 Der Kreistag beschließt: Der Landrat wird gebeten, über den Landkreistag in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund eine Gesetzesänderung zur Erweiterung des Spielraums der Rechnungsprüfungsämter zur örtlichen Prüfung anzuregen. Konkret soll in noch festzulegenden Abständen bis zu einer bestimmten Gemeindegröße die Abnahme der Dokumentation der Jahresrechnung die umfangreichere Prüfung der Jahresrechnung ersetzen dürfen. Beschluss-Nummer: 407-XLVI/2004 Der Kreistag beschließt: Zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl 2004 wird Herr Stefan Hanßke bestellt. Beschluss-Nummer: 408-XLVI/2004 Der Kreistag beschließt: Der Kreis Weimarer Land verkauft oder übergibt nachrangig in Erbpacht den Grundbesitz Schullandheim Hayn in der Gemarkung Hayn, Flur 3, Flurstück Nr. 228/3 = 12.828 m² Flur 4, Flurstück Nr. 254 = 972 m² Flur 4, Flurstück Nr. 255 = 3.461 m² Der Kreis Weimarer Land stimmt der Eintragung einer Grundschuld vor Eigentumsübergang zu. Beschluss-Nummer: 409-XLVI/2004 Der Kreistag beschließt: Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 des Seniorenheimes Tannroda wird der Wirtschaftsprüfer Jürgen Mosig Arabella Straße 5/1 81925 München beauftragt. Münchberg KS Landrat |
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