| Untere Wasserbehörde |
Postanschrift:
Bahnhofstrasse 28
99510 Apolda
eMail:
Das Wasser ist ein wichtiges Schutzgut, welches durch zahlreiche gesetzliche Regelungen geschützt ist.
Das Rahmengesetz bildet in Deutschland das bereits 1957 erlassene und stetig weiterentwickelte "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts" - Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die darin befindlichen Rahmenvorschriften mussten, um angewendet zu werden, von den Bundesländern ausgefüllt werden.
In Thüringen erfolgte dies mit dem Thüringer Wassergesetz.
Gewässer sind nach § 6 WHG als Bestandteil des Naturhaushaltes nachhaltig
zu bewirtschaften, d.h. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil
des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind zu erhalten
und zu verbessern. Sie sind zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm
auch im Interesse Einzelner zu nutzen. An oberirdischen Gewässern sind soweit
wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten.
Der Vollzug dieser Gesetze obliegt den Wasserbehörden.
Die obere Wasserbehörde befindet sich im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar.
In den meisten Fällen wird für die Bürger unseres Kreises die untere Wasserbehörde (UWB) im Landratsamt Weimarer Land der Ansprechpartner sein.
| Aufgaben und Ansprechpartner |
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Frau Pohland Tel.: 03644/540644 |
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Überschwemmungsgebiete |
Frau Igney Tel.: 03644/540693 |
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Herr Mund Tel.: 03644/540187 |
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Herr Spiegel |
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