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Erteilung von Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Bürger

Das Landratsamt stellt die Bescheinigungen über die Freizügigkeit von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern auf der Grundlage des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von EU-Bürgern aus.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:

Frau Sann
Tel.: 03644/540 786
Fax: 03644/540 789
E-Mail:

Frau Pietsch
Tel.: 03644/540788
Fax: 03644/540 789
E-Mail:

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  Aufenthaltsanzeige gem. § 5 FreizügG/ EU