- formloser Antrag
- Erklärung, dass noch kein analoger Antrag bei einer anderen Behörde gestellt wurde bzw. wenn ja, bei welcher Behörde mit welchem Resultat
- Polizeiliches Führungszeugnis (max. 3 Monate alt)
- Nachweis der abgeschlossenen Schulausbildung
- Eine ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Antragsteller infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht die für die Berufsausübung erforderlichen Eignung fehlt
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie vom Personalausweis
- Urkunden über medizinische und heilkundliche Ausbildungen; ggf. Nachweis über Diplomgrad im Studiengang Psychologie (Gegenstand der Abschlußprüfung gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 HRG)
- Erklärung, wo die Tätigkeit aufgenommen werden soll
- Erklärung, ob eine Spezialisierung bzw. Beschränkung auf bestimmte Fachgebiete erfolgen
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