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Ummelden von Fahrzeugen

nach Erwerb eines Fahrzeuges aus dem Landkreis Weimarer Land

Umschreibung innerhalb
Umschreibung eines Fahrzeuges mit Weimarer Land - Kennzeichen auf einen neuen Halter im Landkreis

Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • bei stillgelegten Fahrzeugen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I mit Stilllegungsvermerk oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung
  • (Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
  • Bescheinigungen der noch gültigen Abgasuntersuchung
  • (Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter
Gebühren / Steuern

  Umschreibung innerhalb 18,60 €  
  bei gleichzeitiger Umschreibung auf einen neuen Halter aus dem Landkreis
  und Zuteilung eines neuen Kennzeichens oder Wechsel der Kennzeichenart
28,90 €  
  wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  (betrifft nicht den erstmaligen Wechsel auf die neuen Zulassungsdokumente),
  zusätzlich
13,80 €  
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €  
  bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich   2,60 €
  wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und
  Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig
  sind, zusätzlich
15,30 €  
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel.
Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €.


nach Erwerb eines auswärtigen Fahrzeuges:
Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel

Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigen Kennzeichen auf einen neuen Halter im Landkreis Weimarer Land

Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • bei stillgelegten Fahrzeugen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I mit Stilllegungsvermerk oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung
  • (Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
  • Bescheinigungen der noch gültigen Abgasuntersuchung
  • (Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter
Gebühren / Steuern

  Umschreibung außerhalb 28,90 €  
  bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fzg.-Daten
  im örtlichen Register nicht verfügbar sind, zusätzlich
15,30 €  
  wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  (betrifft nicht den erstmaligen Wechsel auf die neuen Zulassungsdokumente),
  zusätzlich
13,80 €  
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €  
  bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich   2,60 €  
  wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung
  und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
  notwendig sind, zusätzlich
15,30 €  
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  


Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel.
Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €.


nach Zuzug ins Weimarer Land:
Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel

Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigen Kennzeichen in das Weimarer Land. Es findet kein Halterwechsel statt.

Unterlagen
Gebühren / Steuern

  Umschreibung außerhalb 26,80 €  
  bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fzg.-Daten
  im örtlichen Register nicht verfügbar sind, zusätzlich
15,30 €  
  wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  (betrifft nicht den erstmaligen Wechsel auf die neuen Zulassungsdokumente),
  zusätzlich
13,80 €  
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €  
  bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich   2,60 €  
  wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und
  Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
  notwendig sind, zusätzlich
15,30 €  
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel.
Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €.


Zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge

Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.
Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 18 Abs. 4 StVZO für folgende Fahrzeugarten:
- Leichtkraftrad
- selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h)
- Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h)
- Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h)

Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 29 e StVZO, sondern durch eine Versicherungsbestätigung.

Unterlagen
  • Vordruck Betriebserlaubnis oder EWG-Übereinstimmungserklärung mit Registrierungsvermerk
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei stillgelegten Fahrzeugen:
  • bei stillgelegten Fahrzeugen:
  • - Abmeldebescheinigung oder
    - Fahrzeugschein mit Stilllegungsvermerk oder
    - Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung
  • (Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
  • ggf. auswärtige Kennzeichen
  • (wenn das Fahrzeug noch in einem auswärtigen Zulassungsbezirk zugelassen ist)
  • Versicherungsbestätigung
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter
Gebühren / Steuern

  bei Umschreibung eines Fahrzeuges mit AP-Kennzeichen (Halterwechsel) 18,60 €  
  bei Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigen Kennzeichen
  (Halterwechsel)
23,80 €  
  wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen,
  zusätzlich
10,20 €  
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €  
  bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich   2,60 €  
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct
pro verwendetes Klebesiegel.

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