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Waffenschein

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein.
Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z. B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.

Zur Begründung des Bedürfnisses sind Unterlagen vorzulegen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, z. B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstücks, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.
Dabei wird ein sehr strenger Maßstab angelegt.

Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 102,26 EUR

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