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Heilpraktiker / An– und Abmeldung

Beschreibung:
Zu Beginn einer selbständigen Berufsausübung als Heilpraktiker ist eine schriftliche Anmeldung im Gesundheitsamt notwendig. Die Aufgabe der Niederlassung bedarf ebenfalls einer schriftlichen Abmeldung beim Gesundheitsamt.

Rechtsgrundlagen (nicht abschließend):
Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 08.08.1990

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Quaas
Abteilung Hygiene
Tel.: 03644/540 570
Fax: 03644/540 589
Email:

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