Wirtschaft/Bauwesen > Bauamt > Bauunterlagen für vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren  

Bauunterlagen für vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Den einzelnen Anträgen (Bauantrag, Genehmigungsfreistellung usw.) sind unterschiedliche Unterlagen beizufügen. Desweiteren ist in den entsprechenden Antragsformularen eine Aufzählung der jeweils erforderlichen Unterlagen enthalten.

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 b ThürBO müssen die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes noch nicht mit dem Bauantrag vorgelegt werden. Diese können, sofern sie erforderlich sind, nach erteilter Baugenehmigung, jedoch vor Baubeginn nachgereicht werden.
Hinweis: Besorgen Sie sich das für Ihr Vorhaben notwendige Antragsformular und entnehmen Sie diesem, welche Unterlagen (Anlagen) ihrem Antrag beizufügen sind.

Anlagen könnten beispielsweise sein:
1. Lageplan mit schriftlichem Teil
2. Auszug aus der Liegenschaftskarte
3. Bauzeichnung
4. Baubeschreibung
5. Bautechnische Nachweise
- Standsicherheitsnachweise
- Brandschutznachweise
- Wärmeschutznachweise
- Schallschutznachweise
6. Statistischer Erhebungsbogen

zurück