Seit dem 1. März 2007 ist auch in Thüringen das Begleitete Fahren ab 17 Jahren
möglich. Das Prinzip ist einfach: der noch nicht volljährige Fahrschüler muss
bis zum 18. Geburtstag von einer erwachsenen Person begleitet werden, die
mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein
besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg haben darf.
Detaillierte Informationen zu Anmeldung, Prüfung und Begleitpersonen finden Sie in einem Faltblatt des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr, welches hier ebenso wie die Antragsformulare und Anlegen zum Download bereitsteht.
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