| Service-Parkausweis |
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Die Ausnahmegenehmigung berechtigt im gesamten Geltungsbereich - Stadtgebiet Erfurt, Stadtgebiet Weimar, Stadtgebiet Sömmerda, Landkreis Sömmerda, Kreis Weimarer Land einschl. Stadtgebiet Apolda zum:
Die Ausnahmegenehmigung wird als widerrufliche, befristete Genehmigung (höchstens ein Jahr) erteilt. Durch die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und der Verkehrsfluss nur unwesentlich eingeschränkt werden. Der Serviceparkausweis gilt für das Parken eines Service- und Werkstattfahrzeuges während des Arbeitseinsatzes für eine Parkdauer von maximal drei Stunden je Einsatz. Er darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. Die Genehmigung für serviceorientierte Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen entsprechend der von den Gebietskörperschaften vereinbarten Branchenliste erteilt nur die am Firmensitz örtlich zuständige Verkehrsbehörde. Folgender Verfahrensablauf ist zu beachten:
Dabei ist zur Zeit noch eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Tagen notwendig. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Verkehrsbehörde unter Tel. 03644/540-704, 03644/540-705 und 03644/540-707 gern zur Verfügung. Antrag Serviceparkausweis mit Branchenliste Merkblatt Serviceparkausweis
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