Wirtschaft/Bauwesen > Gewerbe und Verkehr > Kfz-Zulassung  

Änderungen persönlicher Daten des Halters
(Namens- und Adressänderung)

Änderungen in den persönlichen Angaben des Fahrzeughaltes müssen im Fahrzeugregister und in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich.

Unterlagen
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Fahrzeugbrief:
  • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugbrief ist auch dieser vorzulegen, da er durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wird.
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter,
  • aus denen die jeweiligen Änderungen hervorgehen.
Gebühren / Steuern

  Eintragung der Änderung und Ausstellung neue Zulassungsbestätigung Teil I 11,40 €  
  wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung
  und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
  notwendig sind, zusätzlich
15,30 €  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct
pro verwendetes Klebesiegel.

   zurück