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Änderungen persönlicher Daten des Halters
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(Namens- und Adressänderung)
Änderungen in den persönlichen Angaben des Fahrzeughaltes müssen im Fahrzeugregister und in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich.
Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Fahrzeugbrief:
Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugbrief ist auch dieser vorzulegen, da er durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wird.
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter,
- aus denen die jeweiligen Änderungen hervorgehen.
Gebühren / Steuern
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| Eintragung der Änderung und Ausstellung neue Zulassungsbestätigung Teil I |
11,40 € |
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung
und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
notwendig sind, zusätzlich |
15,30 € |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct
pro verwendetes Klebesiegel.