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| Gewerberecht: Messen, Märkte |
Am Sonntag gehen wir auf den Flohmarkt! Darf denn am Sonntag verkauft werden?
Messen, Märkte und Ausstellungen werden vom Landratsamt festgesetzt. Nur dann sind die Teilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit.
| Weitere Auskünfte erteilen Ihnen: |
Frau Tafelski 03644 / 540753
Frau Köditz 03644 / 540754
| Sie benötigen die folgenden Unterlagen/Formulare |
Antrag Marktfestsetzung
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