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Gewerberecht: Messen, Märkte

Am Sonntag gehen wir auf den Flohmarkt! Darf denn am Sonntag verkauft werden?
Messen, Märkte und Ausstellungen werden vom Landratsamt festgesetzt. Nur dann sind die Teilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:


Frau Tafelski     03644 / 540753
Frau Köditz     03644 / 540754

Sie benötigen die folgenden Unterlagen/Formulare

   Antrag Marktfestsetzung


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